Wer bei unseren Live Auktionen erfolgreich auf eine Immobilie bietet und als Höchstbietender den Zuschlag durch den Auktionator erhält, hat für den Eigentumsübergang noch einige Voraussetzungen zu erfüllen. Diese sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben bzw. für die ordnungsgemäße Abwicklung zwingend erforderlich. Beispiele:
Bei einem Kaufpreis von mehr als € 2.500,-- hat der Immobilienkäufer eine Grunderwerbsteuer für Immobilien zu zahlen. Diese ist gestaffelt und variiert von Bundesland zu Bundesland. In Nordrhein-Westfalen beträgt sie 6,5 %.
Unser Notar vor Ort in Köln ist verpflichtet, bei der Beantragung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung die steuerliche Identifikationsnummer des Veräußerers und des Erstehers anzugeben.
Bei natürlichen Personen ist der Identitätsnachweis nach dem Geldwäschegesetz durch gültigen amtlichen Pass oder Personalausweis notwendig – der Führerschein reicht nicht aus. Überprüft werden: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität. Bei juristischen Personen ist die Vorlage von Handelsregisterauszügen und auch eine Gesellschafterliste erforderlich, um die wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren. Dies sind natürliche Personen, die mehr als 25 % der Kapitalanteile halten oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren.
Außerdem müssen juristische Personen (außer GbR und GmbH mit aktueller Gesellschafterliste, wenn es keine von dieser abweichenden wirtschaftlichen Berechtigten gibt!!) im Transparenzregister eingetragen sein und darüber einen Nachweis führen.
Direkt nach dem Zuschlag auf der Live Auktion in Köln sind vor Ort ein Aufgeld (in der Höhe abhängig vom Zuschlagspreis) zu zahlen (siehe auch unsere Allgemeinen Versteigerungsbedingungen (PDF 392 kB).
Kosten und Auslagen des Notars sind durch den Ersteher (Käufer) ebenso zu begleichen.
Übergang von Nutzen und Lasten: Am ersten Tag des Monats – nach der vollständigen Hinterlegung des Kaufpreises – gehen Nutzen und Lasten auf den Ersteher (Käufer) über.