Das Öffnen und Verriegeln kann durch eine Alarmanlage überwacht werden, sodass beim Einschalten der Alarmanlage sichergestellt ist, dass der Tresor verschlossen ist.
Bei elektronischen Schlössern kann durch einen bestimmten Code (Bedrohungscode) die Tür zwar geöffnet werden, gleichzeitig wird aber unerkannt dadurch auch ein stiller Überfall-Alarm zur Polizei übertragen.
Mit Hilfe von sogenannten Körperschallmeldern, die am Tresor angebracht werden, wird das Wertbehältnis auch bei ausgeschalteter Alarmanlage auf einen mechanischen Angriff hin überwacht.
Zusätzlich sind Tresorräume mit einem Überfallmelder auszustatten, der nicht von fremden Personen als solcher erkennbar ist.