Fördergelder für Ihre Sicherheit
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit dem Investitionszuschuss 455-E bauliche Maßnahmen, die den Einbruchschutz an Ihrer Immobilie erhöhen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Sie als Privatperson, wenn Sie u. a. Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung sind oder wenn Sie Mieter sind.
Was wird gefördert? Technische Mindestanforderungen
Gefördert werden:
Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen für Wohnhäuser und Wohnungen nach DIN VDE V 0826-1.
Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Diese müssen mindestens den Anforderungen nach DIN EN 50131 Grad 2 zum Einbruchschutz entsprechen. Das ist bei TELENOT-Anlagen, bei Auswahl der entsprechenden Produkte aus den Systemlisten, gewährleistet.
Voraussetzungen für die Förderung
Die geplanten Umsetzung muss vor Ausführung bei der KfW-Bank beantragt werden. Die Ausführung darf erst nach Förderzusage (Zuschussnummer) durch die KfW erfolgen.
Die Arbeiten für die Alarmanlage müssen durch uns als Fachunternehmer ausgeführt werden.
Förderbedingungen Stand April 2019
Mindestinvestitionssumme = 500 EUR
Bis 1.000 EUR Investitionskosten = Zuschuss i.H.v. 20 %
Darüberhinausgehende Investitionskosten = Zuschuss i.H.v. 10 %
Zuschüsse bis zu max. 1.600 EUR für Maßnahmen zum Einbruchschutz
In 4 Schritten zu Ihrem KfW-Zuschuss
Beratung nutzen
MAB Sicherheits-Beratung anfordern.
Zuschuss beantragen
Vor Beginn der Arbeiten den Zuschuss bei der KfW beantragen.
Projekt durchführen
Ihr Projekt nach Erhalt der Zusage von uns als Fachunternehmen durchführen lassen.
Zuschuss erhalten
Nach Durchführung der Arbeiten die Auszahlung bei der KfW beantragen.