Brechen von Bauabfällen
Mit dem Begriff Recycling wird der Vorgang bezeichnet, bei dem aus gebrauchten, defekten, unmodernen oder sonstwie nicht mehr benötigten Produkten ein Sekundärrohstoff wird. Bereits im Jahre 1971 gab es in Deutschland das erste Abfallbeseitigungsgesetz, seit 1975 das Abfallwirtschafts-Programm '75 der Bundesregierung und 1986 die TA Luft für die Vermeidung von Emissionen durch Abfälle und ihre Behandlung. Voraussetzung für die stoffliche Verwertung ist eine möglichst sortenreine Sammlung der Wertstoffe oder ihre leichte Abtrennung (Sortierung) aus den Abfällen.
Durch Schonung natürlicher Materialien und die Rückführung in den Wirtschaftskreislauf betreiben wir nachhaltigen Umweltschutz.
Betonrecycling Fraktion 0/32 und 0/45
Ziegelrecycling Fraktion 0/32 und 0/45
Ziegelrecycling Fraktion 4/16 (Dachbegrünung)
Ziegelrecycling Fraktion 4/20 (Baumsubstrate)
Ziegelmehl Fraktion 0/50 (Ersatz zum Naturprodukt Splitt)
Die Materialien werden auf Ihre Umweltverträglichkeit regelmäßig von einem unabhängigen Institut geprüft und bewertet. Fremdstoffe werden aussortiert und der Entsorgung oder Wiederverwertung zugeführt. Eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Behandlung und Zwischenlagerung von Baustellenabfällen liegt natürlich vor.